Seit dem 01.01.2023 gilt der neue Absatz 3 des §12 UStG.

Entsprechend der Neuregelung können private Betreiber einer Solaranlage in Wohngebäudenähe alle Komponenten und Dienstleistungen zum Bau ihres Systems mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% kaufen, wenn das Gesamtleistung des Systems unter 30kW liegt, bzw. liegen wird. (Siehe hierzu auch die FAQ des Finanzministeriums.)

Die Preise in unserem Shop sind bereits mit 0% MwSt ausgewiesen. Solltest du nicht von der Ausnahmeregelung betroffen sein, dann kannst du das während des Bestellvorgangs angeben und kaufst zum normalen Steuersatz von 19%.

Update: Seit dem 01.01.2024 gibt es auch eine 0% Regelung in Österreich. Bitte beachte jedoch, dass Voraussetzung für die Mehrwertsteuerbefreiung u.a. ist, dass auch Solarmodule in der gleichen Lieferung enthalten sind. Wir behalten uns vor, Aufträge abzusagen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen.

4 Kommentare zu “0% MwSt

  1. Lindemann sagt:

    Hallo! Der SMA CVcharger wird in der Rechnung mit Mwst. ausgewiesen, geht dies auch ohne?

    1. Christoph sagt:

      Hallo Herr Lindemann,

      leider ist die gesetzliche Regelung hier genauso sinnlos wie eindeutig: Wallboxen zählen nicht als Teil der PV Anlage, und sind deswegen nicht von der 0% Ausnahmeregelung erfasst.

  2. C Kügler sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin leider etwas verwirrt.
    Z.b werden die Solarmodule Solyco 430 Wp mit 124€ pro Stück angeboten (inkl. 0% MwSt). Im Warenkorb werden dann für 10 Stück 1475.6€ aufgerufen. Das sind 19% pro Stück mehr. Warum wird hier die MWST aufgeschlagen? Gleiches gilt für die Versandkosten. Unter dem Link wird eine Pauschale von 99€ ausgewiesen und im Warenkorb ist es dann 19% teurer. Ich hoffe es handelt sich um einen Programmierungsfehler und ist keine Absicht gewesen. 0% sind 0%, und eine Versandpauschale wird immer mit dem selben Steuersatz berechnet wie die Ware.
    Mfg.

    1. Christoph sagt:

      Hallo Herr Kügler,

      leider gelten die 0% nicht für jeden Kunden. Am Ende des Bestellprozesses werden sie abgefragt, ob sie in die Ausnahmeregelung fallen. Entsprechend wird die Steuer dann angepasst, auf Produkt und Versand.

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