Seit dem 01.01.2023 gilt der neue Absatz 3 des §12 UStG.
Entsprechend der Neuregelung können private Betreiber einer Solaranlage in Wohngebäudenähe alle Komponenten und Dienstleistungen zum Bau ihres Systems mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% kaufen, wenn das Gesamtleistung des Systems unter 30kW liegt, bzw. liegen wird. (Siehe hierzu auch die FAQ des Finanzministeriums.)
Die Preise in unserem Shop sind bereits mit 0% MwSt ausgewiesen. Solltest du nicht von der Ausnahmeregelung betroffen sein, dann kannst du das während des Bestellvorgangs angeben und kaufst zum normalen Steuersatz von 19%.
4 Kommentare
Fux · 26.06.2023 um 19:21
Wie ist das, wenn ich die gekauften Batterien nach Österreich ausführe?
Christoph · 27.06.2023 um 13:09
Hallo! Entscheidend ist die endgültige Verwendung der Speicher. Wenn sie die Batterien in Österreich verbauen, dann gilt die deutsche Ausnahmeregelung nicht.
Lindemann · 29.09.2023 um 09:36
Hallo! Der SMA CVcharger wird in der Rechnung mit Mwst. ausgewiesen, geht dies auch ohne?
Christoph · 29.09.2023 um 09:48
Hallo Herr Lindemann,
leider ist die gesetzliche Regelung hier genauso sinnlos wie eindeutig: Wallboxen zählen nicht als Teil der PV Anlage, und sind deswegen nicht von der 0% Ausnahmeregelung erfasst.