Seit dem 01.01.2023 gilt der neue Absatz 3 des §12 UStG.

Entsprechend der Neuregelung können private Betreiber einer Solaranlage in Wohngebäudenähe alle Komponenten und Dienstleistungen zum Bau ihres Systems mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% kaufen, wenn das Gesamtleistung des Systems unter 30kW liegt, bzw. liegen wird. (Siehe hierzu auch die FAQ des Finanzministeriums.)

Die Preise in unserem Shop sind bereits mit 0% MwSt ausgewiesen. Solltest du nicht von der Ausnahmeregelung betroffen sein, dann kannst du das während des Bestellvorgangs angeben und kaufst zum normalen Steuersatz von 19%.

Update: Seit dem 01.01.2024 gibt es auch eine 0% Regelung in Österreich. Bitte beachte jedoch, dass Voraussetzung für die Mehrwertsteuerbefreiung u.a. ist, dass auch Solarmodule in der gleichen Lieferung enthalten sind. Wir behalten uns vor, Aufträge abzusagen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen.

2 Kommentare

Lindemann · 29.09.2023 um 09:36

Hallo! Der SMA CVcharger wird in der Rechnung mit Mwst. ausgewiesen, geht dies auch ohne?

    Christoph · 29.09.2023 um 09:48

    Hallo Herr Lindemann,

    leider ist die gesetzliche Regelung hier genauso sinnlos wie eindeutig: Wallboxen zählen nicht als Teil der PV Anlage, und sind deswegen nicht von der 0% Ausnahmeregelung erfasst.

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert