Seit dem 01.01.2023 gilt der neue Absatz 3 des §12 UStG.

Entsprechend der Neuregelung können private Betreiber einer Solaranlage in Wohngebäudenähe alle Komponenten und Dienstleistungen zum Bau ihres Systems mit einem Mehrwertsteuersatz von 0% kaufen, wenn das Gesamtleistung des Systems unter 30kW liegt, bzw. liegen wird. (Siehe hierzu auch die FAQ des Finanzministeriums.)

Die Preise in unserem Shop sind bereits mit 0% MwSt ausgewiesen. Solltest du nicht von der Ausnahmeregelung betroffen sein, dann kannst du das während des Bestellvorgangs angeben und kaufst zum normalen Steuersatz von 19%.

4 Kommentare

Fux · 26.06.2023 um 19:21

Wie ist das, wenn ich die gekauften Batterien nach Österreich ausführe?

    Christoph · 27.06.2023 um 13:09

    Hallo! Entscheidend ist die endgültige Verwendung der Speicher. Wenn sie die Batterien in Österreich verbauen, dann gilt die deutsche Ausnahmeregelung nicht.

Lindemann · 29.09.2023 um 09:36

Hallo! Der SMA CVcharger wird in der Rechnung mit Mwst. ausgewiesen, geht dies auch ohne?

    Christoph · 29.09.2023 um 09:48

    Hallo Herr Lindemann,

    leider ist die gesetzliche Regelung hier genauso sinnlos wie eindeutig: Wallboxen zählen nicht als Teil der PV Anlage, und sind deswegen nicht von der 0% Ausnahmeregelung erfasst.

Schreibe einen Kommentar

Avatar-Platzhalter

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert